Verbot von offenem Feuer außerhalb des bebauten Ortsgebietes

11.08.2022
Allgemein
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der akuten Brandgefahr hat der Markt Schöllkrippen ab sofort ein Verbot für offenes Feuer außerhalb des bebauten Ortsgebietes verhängt. Das Verbot gilt insbesondere für Holz- oder Kohlegrills, Lagerfeuer und sonstige offene Feuer auf privaten Grundstücken außerhalb der geschlossenen Ortslage sowie den gemeindlichen Grillplätzen.

Beim Grillen auf privaten Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortslage ist bei offenem Feuer oder der Verwendung von Grillkohle und ähnlichem darauf achten, dass dadurch keine Feuer ausgelöst werden.

Zur Allgemeinverfügung auf www.markt-schoellkrippen.de [PDF 191kb]

[Text: Markt Schöllkrippen / Bild: pixabay - Marcel Jannsen]